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1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1 Jede Bestellung des Kunden erfolgt im Einverständnis
mit den nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Von diesen
Bedingungen abweichende Bezugsbedingungen des Kunden sind
nur dann verbindlich, wenn sie von der Hägele GmbH
ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden
oder Änderungen der Bedingungen - auch Erklärungen
der Geschäftsstellen und Vertreter von der Hägele
GmbH - sind nur nach schriftlicher Bestätigung seitens
der Hägele GmbH rechtsgültig.
1.2 Die Angebote von der Hägele GmbH sind in Bezug auf Preis, Menge, Liefer- und Zahlungsbedingungen usw. stets freibleibend. Der Kaufvertrag gilt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch die Hägele GmbH als abgeschlossen.
1.3 Ergeben Auskünfte oder sonstige Feststellungen nach Auftragsbestätigung eine Gefährdung der Ansprüche der Hägele GmbH, so ist die Hägele GmbH berechtigt, Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheit zu verlangen und weitere Auslieferungen einzustellen. Wird dies vom Auftraggeber abgelehnt, kann die Hägele GmbH unter Ausschluß jeglicher Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung vom Vertrag zurücktreten. Die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten trägt der Auftraggeber.
1.4 Der Auftraggeber stellt die Hägele GmbH die für die Herstellung erforderlichen Unterlagen wie z. B. Daten, Vervielfältigungsvorlagen, Druckfilme, Datenträger etc. kostenlos entsprechend den vorgegebenen Spezifikationen, und zwar ausschließlich als Duplikate, zur Verfügung. Bei Verlust oder Beschädigung dieser Unterlagen, während diese sich im Besitz der Firma Hägele GmbH befinden, haftet die Hägele GmbH maximal in Höhe der Materialkosten für ein neues Duplikat. Daten werden kostenlos vom Kunden neu zur Verfügung gestellt. Die Hägele GmbH ist nicht zu einer Überprüfung der vom Kunden angelieferten Unterlagen verpflichtet. Einer aus fehlerhaften, vom Kunden angelieferten Unterlagen sich ergebende mangelhaften Ausführung begründen keine Gewährleistungsansprüche für den Kunden. Alle zur Ausführung eines Auftrages hergestellten Werkzeuge und Materialien (z. B. Glassmaster, Stamper etc.) verbleiben im Eigentum der Hägele GmbH, und zwar auch dann, wenn der Kunde die Kosten für deren Herstellung trägt.
1.5 Die Hägele GmbH ist nicht verpflichtet, Produktionsunterlagen, Glassmaster und Stamper für etwaige Folgeaufträge länger als 6 Monate nach Beendigung des Erstauftrages aufzubewahren. Danach werden die bei der Hägele GmbH lagernden Produktionsunterlagen, Glassmaster und Stamper ohne besondere Benachrichtigung des Auftraggebers vernichtet. Der Auftraggeber kann jedoch vor Ablauf der vorgegebenen Frist die Rückgabe der von ihm eingereichten Produktionsunterlagen auf seine Kosten verlangen. Die Hägele GmbH haftet auch nicht länger als 6 Monate, gerechnet ab Eingang oder Herstellung derselben, für Lagerschäden bei vorgenannten Produktionsunterlagen (Glassmastern und Stampern).
1.6 Technisch bedingte Farbabweichungen beim CD-Aufdruck oder bei Drucksachen im Vergleich zur Vorgabe berechtigen den Kunden nicht zur Ablehnung der Annahme und stellen keine Wertminderung dar. Farbweichungen können überhaupt nur dann angemängelt werden, wenn eine unserer Spezifikationen entsprechende, druckverbindliche Vorlage mitgeliefert wird.
1.7 Schadensersatzforderungen des Kunden können nur geltend gemacht werden, wenn die Hägele GmbH grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Die Hägele GmbH haftet nicht für etwaige Folgeschäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten durch einen Auftrag entstehen.
1.8 Verbindlich für die Hägele GmbH sind immer die unter www.haegelegmbg.de hinterlegten, aktuellen Spezifikationen, die auf Nachfrage von der Hägele GmbH übermittelt werden können. Vorhergehende Spezifikationen verlieren mit Veröffentlichung neuer Spezifikationen die Gültigkeit.
2. Lieferbedingungen
2.1 Lieferfristen rechnen, vorbehaltlich unvorhergesehener
Hindernisse, vom Tage der Auftragsbestätigung bis zur
Versandbereitschaft, frühestens jedoch ab Eingang sämtlicher
kundenseitig beizustellender Produktionsunterlagen in den
Spezifikationen entsprechender und durch die Hägele
GmbH weiterverarbeitbarer Form. Verzögert sich der
Versand durch Umstände, die nicht von der Hägele
GmbH zu vertreten sind, so gilt als Versandtag der Tag der
Versandbereitschaft bei der Hägele GmbH. Wird eine
vereinbarte Lieferfrist von der Hägele GmbH überschritten,
so kann der Besteller nach fruchtlosem Ablauf einer von
ihm zu setzenden angemessenen Nachfrist von mindestens zwei
Wochen vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche
sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig
und gelten als selbständige Geschäfte.
2.2 Unvorhergesehene Lieferhindernisse, wie z. B. Fabrikations- oder Lieferstörungen, die durch höhere Gewalt, Rohstoffmangel, Maschinenschaden, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung o. ä. entstehen, berechtigen die Hägele GmbH, nach Wahl entsprechende Verlängerungen der Lieferfristen nach Wegfall des hemmenden Ereignisses zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag kann der Besteller keinerlei Ansprüche gegenüber der Hägele GmbH geltend machen.
3. Preise und Versand
3.1 Die von die Hägele GmbH angegebenen gültigen Preise
verstehen sich, wenn nicht anders ausdrücklich vermerkt,
zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Erstellung
des Belegs geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind
unfrei.
3.2 Die Hägele GmbH ist aus produktionsbedingten Gründen zu Mehr- oder Minderlieferungen berechtigt, wobei die gelieferte Menge dem Auftraggeber in Rechnung gestellt wird.
3.3 Der Versand erfolgt nach Wahl von der Hägele GmbH ab Werk auf Gefahr des Empfängers, auch wenn eigene Transportmittel eingesetzt werden.
4. Zahlungen
4.1 Die Zahlung hat direkt nach Erhalt der Rechnung, ohne
jeden Abzug, zu erfolgen. Andere Zahlungsbedingungen bedürfen
der vorherigen Absprache und sind nur nach schriftlicher
Bestätigung durch die Hägele GmbH gültig. Bei
Zahlungen nach Überschreiten der Fälligkeit ist
die Hägele GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe der von
Großbanken jeweils für Kreditgewährung geforderten
Sätze zu berechnen. Weist die Hägele GmbH höhere
Zinsen nach, so ist die Hägele GmbH berechtigt, diese zu
berechnen. Weitergehende Rechte, insbesondere Anspruch auf
Ersatz des durch den Zahlungsverzug entstandenen Schadens
bleiben vorbehalten.
4.2 Bei Zahlungsverzug kann die Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung von der Hägele GmbH für fällig erklärt werden. Sämtliche Zahlungen werden zunächst auf Zinsen und Kosten, dann auf die jeweils ältesten Forderungen verrechnet. Entgegenstehende Anweisungen des Kunden sind unwirksam.
4.3 Die Hägele GmbH behält sich ausdrücklich vor, bei Produktionsverkäufen bis zu zwei Drittel der entstehenden Rechnungskosten als Anzahlung zu verlangen.
5. Reklamation und Mängel
5.1 Mängel sind der Hägele GmbH nach Eingang der
Ware beim Kunden oder der von ihm bestimmten Ablieferungsstelle
innerhalb einer Woche schriftlich unter Angabe der Mängel
sowie Zusendung entsprechender Muster in ausreichender Stückzahl
anzuzeigen. Ware, die nach Versand durch die Hägele
GmbH, be- oder verarbeitet oder vom Kunden weiterverkauft
worden ist, kann nicht mehr beanstandet werden. Läßt
der Kunde die Ware bei der Hägele GmbH auf Lager nehmen,
so sind Mängel innerhalb einer Woche nach Eingang der
Rechnung, die die Hägele GmbH über die Ware gestellt
hat, anzuzeigen. Die Hägele GmbH ist verpflichtet,
in diesem Fall dem Kunden die Möglichkeit zur Untersuchung
der auf Lager genommenen Ware innerhalb dieser Fristen zu
geben. Nach Ablauf der Fristen angezeigte Mängel und
Reklamationen werden nicht anerkannt.
5.2 Mängel und Lieferverzüge, die aus nicht von die Hägele GmbH zu vertretenden Gründen, z. B. nicht den Spezifikationen entsprechende Produktionsunterlagen, entstehen, werden nicht anerkannt.
5.3 Bei frist- und formgerechter und berechtigter Beanstandung hat die Hägele GmbH nach seiner Wahl das Recht zur Ersatzlieferung mit erneuter Lieferfrist, zur Rücknahme der Ware gegen Gutschrift, zur Nachbesserung oder sich mit einer teilweisen Gutschrift einverstanden zu erklären. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Hägele GmbH die beanstandete Ware innerhalb einer angemessenen Frist zur Verfügung zu stellen.
5.4 Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz sind ausgeschlossen. Die Verjährung tritt innerhalb eines Monats nach Ablehnung der Mängelrüge durch die Hägele GmbH ein.
5.5 Bei Sonderposten oder Restposten ist ein Rückgaberecht ausgeschlossen, bei Ware 2. Wahl beschränkt sich dieses darauf, daß Ausschußware geliefert sei.
5.6 Rücksendungen die nachweislich von der Hägele GmbH gelieferter Ware dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung von der Hägele GmbH erfolgen und werden nur mit einem von der Hägele GmbH zur Verfügung gestellten Rücklieferschein angenommen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher,
auch künftiger entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung
mit dem Kunden, hierzu gehören auch bedingte Forderungen,
bleiben die verkauften Waren Eigentum von der Hägele
GmbH. Der Kunde willigt hierdurch ausdrücklich darin
ein, daß die Hägele GmbH bei Verzug des Kunden
jederzeit berechtigt ist, die Vorbehaltsware aus der Verfügung
des Kunden zu entfernen; der Käufer verzichtet auf
den Einwand der verbotenen Eigenmacht.
6.2 Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb veräußern, zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherheitsübereignung und zur Verpfändung ist er nicht berechtigt.
6.3 Veräußert der Kunde die Vorbehaltsware, so tritt er bereits jetzt ausdrücklich sämtliche sich aus dem Verkauf ergebenden Ansprüche vollständig und unwiderruflich an die Hägele GmbH ab.
7. Zahlungsunfähigkeit und
Insolvenz
7.1 Im Falle von Zahlungsunfähigkeit oder bei Insolvenz
des Kunden ist die Hägele GmbH berechtigt, die noch in seinem
Eigentum stehende Ware auf Kosten des Auftraggebers sicherzustellen
und zurückzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich, alle
hierzu notwendigen Auskünfte zu erteilen. Weitergehende
Rechte bleiben vorbehalten.
8. Warenkennzeichnung, Urheberrechte,
Haftung
8.1 Jede Veränderung der von der Hägele GmbH gelieferten
Ware und jede Sonderstempelung, die als Ursprungszeichen
(Hersteller- oder Handelsmarke) des Kunden oder eines Dritten
gelten oder angesehen werden könnte, ist unzulässig.
Soweit bei einem Verstoß dagegen Ansprüche gegen
die Hägele GmbH geltend gemacht werden, ist die Hägele
GmbH davon freizustellen.
8.2 Es wird darauf hingewiesen, daß dem Export der von der Hägele GmbH gelieferten Ware möglicherweise Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte Dritter in anderen Staaten entgegenstehen. Die Hägele GmbH lehnt jede Haftung ab, wenn der Kunde von den Inhabern solcher ausländischen Rechte in Anspruch genommen wird.
8.3 Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche bei der Hägele GmbH in Auftrag gegebenen Artikel in Bezug auf Inhalt, Aufmachung u. ä. nicht gegen Schutzrechte Dritter, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Warenzeichen u. ä. und andere gesetzlichen Ge- und Verbote verstoßen. Soweit aus solchen Verstößen Ansprüche gegen die Hägele GmbH erhoben werden oder Verfahren gegen die Hägele GmbH eingeleitet werden, ist die Hägele GmbH von diesen Ansprüchen bzw. den daraus entstehenden Kosten freizustellen.
8.4 Auf Verlangen von der Hägele GmbH ist der Kunde verpflichtet, Nachweise über seine Berechtigung zur Herstellung der bei der Hägele GmbH in Auftrag gegebenen Ware unverzüglich zu erbringen. Dies schließt ausdrücklich alle Leistungsschutzrechte, Vervielfältigungsrechte und Lizenzrechte ein. Der Kunde stellt die Hägele GmbH schon jetzt von allen Kosten und Ansprüchen, die sich aus Verstößen gegen oben genannte Rechte ergeben, frei.
8.5 Bei offensichtlichen Verstößen gegen Ge- und Verbote wie unter 8. aufgelistet, ist die Hägele GmbH berechtigt, die Auftragsannahme und -ausführung zu verweigern, entsprechend zuständige Stellen zu informieren und vom Kunden zur Verfügung gestellte Unterlagen sicherzustellen.
9. Abwehrklausel
9.1 Den obigen Bedingungen widersprechende oder ergänzende
AGB´s des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil,
auch wenn der Kunde den Auftrag unter Hinweis auf seine
AGB´s erteilt. Anderes gilt nur, wenn die Hägele GmbH
die AGB´s des Kunden ausdrücklich akzeptiert.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist
Böblingen. Der Gerichtsstand, auch in Wechsel- oder
Schecksachen sowie für Ansprüche des Wiederverkäufers
gegen die Hägele GmbH, ist das für Böblingen
zuständige Amts- bzw. Landgericht.